Mitglied werden
Unser Verein / Unsere Organisation lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des GERMAN –House IRAQ e.V.
§1 Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung ist gültig ab dem 23.11.2010. Vorherige Versionen verlieren hiermit
ihre Gültigkeit.
§2 Vorstandsarbeit
1. Gemäß Satzung § 8 Vorstand sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertretungsberechtigt. Alle Rechtsgeschäfte und Ausgaben müssen jedoch durch einen
ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss begründet sein. Der Vorstand fasst seine
Beschlüsse mit absoluter Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
2. Korrespondenz, welche die Vereinsangelegenheiten betrifft, muss an alle
Vorstandsmitglieder verteilt werden. Insbesondere betrifft dies aus dem
Vereinspostfach abgeholte Post.
3. Der Kassenwart führt das Kassenbuch und verwaltet das Vereinskonto. Er erstattet
dem Vorstand regelmäßig über die Vereinspassiva und Aktiva Bericht.
4. Der erste Beisitzer hat eine Mitgliederliste zu führen. In Zusammenarbeit mit dem
Kassenwart sorgt er für die ordnungsgemäße Erhebung der Mitgliedsbeiträge.
5. Der zweite Beisitzer führt das Archiv des Vereins. Kopien der eingehenden bzw.
abgeschickten Post müssen im Archiv abgelegt werden.
6. Der Vorstand beauftragt einen Gesch.ftsführer mit der Führung des German House
Irak Betriebes in Berlin (Aufgaben regelt der GF Vertrag).
§3 Beitragsordnung
1. Termine & Abrechnungszeitraum
a. Mitgliedsbeiträge werden zum 1. eines Monats fällig und werden Jahresweise
vom Verein per Rechnungslegung im Voraus eingezogen.
b. Die Abrechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt nach Kalendermonaten.
c. Bei Aufnahme eines Mitglieds während eines laufenden Jahres ist der
Mitgliedsbeitrag bis zum jeweiligen Jahresende sofort fällig. Dieser wird vom
Verein per Rechnungslegung im Voraus eingezogen.
d. Bei Austritt eines Mitglieds aus dem Verein werden zu viel bezahlte Beiträge
zurückerstattet.
e. Statusänderungen der Vereinsmitgliedschaft können nur zum Ersten eines
Monats erfolgen. Statusänderungen müssen schriftlich und unterschrieben auf
dem von Verein dafür zur Verfügung gestellten Formular mit einer Frist von
14 Tagen zum gewünschten Änderungstermin beantragt werden. Der Vorstand
entscheidet über diesen Antrag.
2. Aufnahmegebühr
Bei Vereinseintritt fällt eine Aufnahmegebühr wie folgt an. :
a)industrielle Mitglieder 8.000,-US$
b)akademische Mitglieder 5.000,‐US$
c)mittelständische Mitglieder 4.500,‐US$
3. Beitragshöhe
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 23.11.2010 für aktive und passive
Mitglieder einheitlich a) Firmenmitglieder 250,--US$ / b) Personenmitglieder 150,--
US$ (Der Beitrag wird Jährlich erhoben und gezahlt)
4. Schnuppermitgliedschaft / Gästeregelung
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Schnuppermitgliedschaft. Hierbei ist nur
der normale monatliche Mitgliedsbeitrag gemäß Abs.3 fällig. Eine Aufnahmegebühr
wird nicht erhoben. Die Schnuppermitgliedschaft endet spätestens nach 2 Monaten
oder nach Aufnahme des Gastes als aktives oder passives Vereinsmitglied; dabei wird
die normale Aufnahmegebühr nach Abs.2 fällig.
5. Zahlungsverzug
Kommt ein Vereinsmitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 14 Tage in
Verzug, so entscheidet der Vorstand über das Ruhen der Mitgliedsschaft.
Die Beitragsschulden des Mitglieds werden hiervon nicht berührt.
§4 Auslagen & Reisekosten
1. Auslagen
Für Auslagen, die einem Vereinsmitglied im Interesse des Vereins entstehen, erhält
das Mitglied auf Einzelnachweis Auslagenersatz, sofern die Auslage vom Vorstand
genehmigt wurde. In Einzelfällen ist auch eine nachträgliche Genehmigung möglich.
Bei Beträgen über US$ 150,- muss auf der Rechnung / Quittung die Vereinsanschrift
angegeben sein.
2. Reisekosten
Für Reisekosten, die einem aktiven Vereinsmitglied im Interesse des Vereins und zur
Förderung des Vereinszweckes entstehen, erhält das Mitglied auf Einzelnachweis
Aufwendungsersatz in Höhe der steuerlich maximal zulässigen Pauschbeträge, sofern
die Reise vom Vorstand genehmigt wurde. In Einzelfällen ist auch eine nachträgliche
Genehmigung möglich. Für bestimmte, regelmäßig anfallende Reisen kann der
Vorstand durch Beschluss die Zustimmung allgemein erteilen.
3. Erstattungen bei ICI Irak - Reisen
Nimmt ein Vereinsmitglied an einer durch die ICI GmbH organisierte Reise teil, so
kann das Mitglied zwei Monatsbeiträge in dessen Höhe vom Reisepreis absetzen!
4. Spendenbescheinigung
Jedes Mitglied erhält nach der Beitragszahlung sowie Gebührenzahlung eine
Spendenbescheinigung über die Beträge!
5. Werbung von Mitgliedern
Wer ein neues Mitglied für den Verein Wirbt und zur Mitgliedschaft gewinnen kann Erhält dafür eine Bonus von 250,-US$
ausgezahlt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 22.11.2010 beschlossen und tritt am 23.11.2010 in Kraft.
Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden. Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Fördermitglieder".