German House Iraq e.V. (Homepage in Bearbeitung)
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Mitglied werden

Unser Verein / Unsere Organisation lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.

 



 

 


Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des GERMAN –House IRAQ e.V.

§1 Gültigkeit

Diese Geschäftsordnung ist gültig ab dem 23.11.2010. Vorherige Versionen verlieren hiermit

ihre Gültigkeit.

 

§2 Vorstandsarbeit

1. Gemäß Satzung § 8 Vorstand sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder

vertretungsberechtigt. Alle Rechtsgeschäfte und Ausgaben müssen jedoch durch einen

ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss begründet sein. Der Vorstand fasst seine

Beschlüsse mit absoluter Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.

2. Korrespondenz, welche die Vereinsangelegenheiten betrifft, muss an alle

Vorstandsmitglieder verteilt werden. Insbesondere betrifft dies aus dem

Vereinspostfach abgeholte Post.

3. Der Kassenwart führt das Kassenbuch und verwaltet das Vereinskonto. Er erstattet

dem Vorstand regelmäßig über die Vereinspassiva und Aktiva Bericht.

4. Der erste Beisitzer hat eine Mitgliederliste zu führen. In Zusammenarbeit mit dem

Kassenwart sorgt er für die ordnungsgemäße Erhebung der Mitgliedsbeiträge.

5. Der zweite Beisitzer führt das Archiv des Vereins. Kopien der eingehenden bzw.

abgeschickten Post müssen im Archiv abgelegt werden.

6. Der Vorstand beauftragt einen Gesch.ftsführer mit der Führung des German House

Irak Betriebes in Berlin (Aufgaben regelt der GF Vertrag).

 

§3 Beitragsordnung

1. Termine & Abrechnungszeitraum

a. Mitgliedsbeiträge werden zum 1. eines Monats fällig und werden Jahresweise

vom Verein per Rechnungslegung im Voraus eingezogen.

b. Die Abrechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt nach Kalendermonaten.

c. Bei Aufnahme eines Mitglieds während eines laufenden Jahres ist der

Mitgliedsbeitrag bis zum jeweiligen Jahresende sofort fällig. Dieser wird vom

Verein per Rechnungslegung im Voraus eingezogen.

d. Bei Austritt eines Mitglieds aus dem Verein werden zu viel bezahlte Beiträge

zurückerstattet.

e. Statusänderungen der Vereinsmitgliedschaft können nur zum Ersten eines

Monats erfolgen. Statusänderungen müssen schriftlich und unterschrieben auf

dem von Verein dafür zur Verfügung gestellten Formular mit einer Frist von

14 Tagen zum gewünschten Änderungstermin beantragt werden. Der Vorstand

entscheidet über diesen Antrag.

2. Aufnahmegebühr

Bei Vereinseintritt fällt eine Aufnahmegebühr wie folgt an. :

a)industrielle Mitglieder 8.000,-US$

b)akademische Mitglieder 5.000,‐US$

c)mittelständische Mitglieder 4.500,‐US$

3. Beitragshöhe

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 23.11.2010 für aktive und passive

Mitglieder einheitlich a) Firmenmitglieder 250,--US$ / b) Personenmitglieder 150,--

US$ (Der Beitrag wird Jährlich erhoben und gezahlt)

4. Schnuppermitgliedschaft / Gästeregelung

Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Schnuppermitgliedschaft. Hierbei ist nur

der normale monatliche Mitgliedsbeitrag gemäß Abs.3 fällig. Eine Aufnahmegebühr

wird nicht erhoben. Die Schnuppermitgliedschaft endet spätestens nach 2 Monaten

oder nach Aufnahme des Gastes als aktives oder passives Vereinsmitglied; dabei wird

die normale Aufnahmegebühr nach Abs.2 fällig.

5. Zahlungsverzug

Kommt ein Vereinsmitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 14 Tage in

Verzug, so entscheidet der Vorstand über das Ruhen der Mitgliedsschaft.

Die Beitragsschulden des Mitglieds werden hiervon nicht berührt.

 

§4 Auslagen & Reisekosten

1. Auslagen

Für Auslagen, die einem Vereinsmitglied im Interesse des Vereins entstehen, erhält

das Mitglied auf Einzelnachweis Auslagenersatz, sofern die Auslage vom Vorstand

genehmigt wurde. In Einzelfällen ist auch eine nachträgliche Genehmigung möglich.

Bei Beträgen über US$ 150,- muss auf der Rechnung / Quittung die Vereinsanschrift

angegeben sein.

2. Reisekosten

Für Reisekosten, die einem aktiven Vereinsmitglied im Interesse des Vereins und zur

Förderung des Vereinszweckes entstehen, erhält das Mitglied auf Einzelnachweis

Aufwendungsersatz in Höhe der steuerlich maximal zulässigen Pauschbeträge, sofern

die Reise vom Vorstand genehmigt wurde. In Einzelfällen ist auch eine nachträgliche

Genehmigung möglich. Für bestimmte, regelmäßig anfallende Reisen kann der

Vorstand durch Beschluss die Zustimmung allgemein erteilen.

3. Erstattungen bei ICI Irak - Reisen

Nimmt ein Vereinsmitglied an einer durch die ICI GmbH organisierte Reise teil, so

kann das Mitglied zwei Monatsbeiträge in dessen Höhe vom Reisepreis absetzen!

4. Spendenbescheinigung

Jedes Mitglied erhält nach der Beitragszahlung sowie Gebührenzahlung eine

Spendenbescheinigung über die Beträge!

5. Werbung von Mitgliedern

Wer ein neues Mitglied für den Verein Wirbt und zur Mitgliedschaft gewinnen kann Erhält dafür eine Bonus von 250,-US$

ausgezahlt.

 

§ 5 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 22.11.2010 beschlossen und tritt am 23.11.2010 in Kraft. 

Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden. Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Fördermitglieder".

 

German House Iraq e.V. Deutschland  | info@germanhouse-iq.com / +49 2683 9383598 / +49 151 42314111 / Fax: +49 2683 9383596